SCHULORDNUNG
der
Georg-Büchner-Schule
Stadtallendorf
Vom Mai 2015
Vorbemerkung:
Im Folgenden wird von Schülern statt Schülerinnen und Schülern; von Lehrern statt Lehrerinnen und Lehrern gesprochen. Diese Reduktion dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.
An der GEORG-BÜCHNER-SCHULE sollen alle Schüler erfolgreich lernen können und in ihrer Entwicklung nach ihren jeweiligen Fähigkeiten gefördert werden.
Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele Menschen viel Zeit miteinander verbringen. Damit ein gutes Zusammenleben aller gelingt, gibt sich die GEORG-BÜCHNER-SCHULE diese Schulordnung:
GRUNDSÄTZE, die wir anstreben:
- eigenverantwortliches Handeln und Rücksichtnahme
- freundlicher Umgangston unter allen Beteiligten
- Verantwortungsgefühl für den gemeinsamen Lebensraum Schule
- schonender Umgang mit dem Eigentum anderer
Wir wollen dabei:
- andere in ihrer Persönlichkeit achten,
- sie weder körperlich noch seelisch verletzen und
- Konflikte gewaltfrei austragen.
Wir wollen bei Konflikten nicht wegsehen!
Schüler und Lehrer und die Angestellten der Schule mischen sich überall dort ein, wo sie sehen, dass gegen die oben aufgeführten Grundsätze verstoßen wir.
An der Georg-Büchner-Schule, Stadtallendorf wollen wir gemeinsam:
- Stärken fördern
- Kräfte entwickeln
- Vielfalt gestalten
- Miteinander leben
1. Der Schulweg
(1) Alle Schüler nehmen den kürzesten und ungefährlichsten Schulweg. Sie benutzen dabei die gesicherten Straßenübergänge.
(2) Fahrschüler nehmen beim Warten auf den Schulbus und während der Fahrt aufeinander Rücksicht, um sich und andere nicht zu gefährden.
2. Schulbeginn und -ende
(1) Pünktlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung für einen gemeinsamen Unterricht. Schüler sowie Lehrer sind verpflichtet, zum Unterricht pünktlich zu erscheinen. Der Unterricht soll durch die Lehrkräfte pünktlich beendet werden.
(2) Wenn eine Lerngruppe fünf Minuten ohne aufsichtführende Lehrkraft ist, benachrichtigt der Klassensprecher oder ein Vertreter das Sekretariat.
(3) Vor den großen Pausen und nach Unterrichtsschluss werden die Klassen- und Fachräume abgeschlossen. Die Fachräume können nur unter Aufsicht von Lehrkräften oder in Absprache mit ihnen betreten werden. Dies dient der Sicherheit der Schüler.
3. Fehlen im Unterricht
(1) Bei Erkrankung ist eine schriftliche Krankmeldung durch den/die Erziehungsberechtigten erforderlich. Spätestens am dritten Tag der Erkrankung soll diese in der Schule vorliegen.
(2) Die kurzfristige Krankmeldung der Lehrkräfte erfolgt bis spätestens 7:30 Uhr am Tage der Erkrankung im Sekretariat, damit die Vertretung organisiert werden kann.
4. Die Schulgebäude
(1) Die Schule ist Gemeinschaftseigentum aller. Deshalb werden die Gebäude, die Schulhöfe, die Klassen- und Fachräume, Bücher und andere Lernmittel schonend behandelt.
(2) Für Beschädigungen - dazu gehören auch Beschriften und Besprühen von Wänden und Gegenständen - haften die Verursacher bzw. deren Erziehungsberechtigte.
(3) Alle verlassen ihre Plätze und die Räume sauber und aufgeräumt. Die Verantwortung liegt hierfür bei den Schülern und den Lehrkräften gemeinsam.
(4) Der Abfall wird getrennt in den entsprechenden Behältern entsorgt.
5. Das Schulgelände / die Pausen
(1) Pausen werden in der Regel außerhalb der Gebäude im Schulgelände verbracht. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.
(2) Der Schulhof dient der Entspannung während der Pausen. In den großen Pausen können daher alle Schüler die vorgesehenen Pausenräume, die Höfe mit den Spielgeräten und den Sportplatz nutzen.
(3) In den Pausen sind Aufsichten der Lehrkräfte eingeteilt, an die sich Schüler bei Vorkommnissen wenden können. Die Aufsichtsregelung wird durch Aushang schulöffentlich gemacht.
(4) Gefahren für andere sind zu vermeiden. Daher ist auch das Werfen von Schneebällen, Steinen oder anderen Gegenständen nicht erlaubt.
(5) Gefährliche Gegenstände dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Im Interesse der Sicherheit aller Schüler haben alle Verantwortlichen das Recht, solche Gegenstände einzuziehen.
(6) Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Die Toiletten im Haus 6 und im Haus 4 werden durch die Aufsicht geöffnet und am Ende der Pause abgeschlossen. Die Bezahltoilette ist während der Öffnungszeit durchgehend geöffnet.
(7) Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (generelles Rauchverbot für unter 18-jährige).
(8) Selbstverständlich ist der Gebrauch von Alkohol oder Drogen in der Schule verboten. Die Weitergabe von Drogen ist strafbar.
An unserer Schule gibt es einen Beauftragten für Suchtprobleme, der die Anliegen der Schüler vertraulich behandelt.
(9) Schulfremde Personen bzw. Besucher melden sich im Sekretariat an. Personen, die nicht zur Schulgemeinde gehören und sich nicht im Sekretariat angemeldet haben, werden vom Schulgelände verwiesen. Die Schüler informieren ihre Freunde und Bekannten über diese Regelung.
6. Verschiedenes
(1) Unfälle werden sofort der nächsten Lehrkraft oder dem Sekretariat gemeldet.
(2) Fundsachen werden bei den Hausmeistern abgegeben.
(3) Die Schule kann keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Eigentum der Schüler übernehmen.
(4) Essen und Trinken geschieht in den Pausen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
(5) An der Georg-Büchner-Schule gilt für das gesamte Schulgelände und für den gesamten Unterrichtszeitraum eine Handynutzungsordnung. Die in der Einleitung formulierten Grundsätze betreffen natürlich auch die Kommunikation mit Smartphones/Handys. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (AGB's etc.) tragen die Benutzer bzw. deren Erziehungsberechtigten die Verantwortung.
Was bedeutet das?
Von 8:00 Uhr morgens bis 16:15 Uhr am Nachmittag muss ein eventuell mitgeführtes Handy unsichtbar und unhörbar sein.
Wenn im Ausnahmefall ein Anruf zu Hause notwendig sein sollte, muss eine Lehrkraft unter Angabe des Grundes gefragt werden, ob telefoniert werden darf. Erst nach deren Zustimmung darf das Handy aus der Tasche genommen und genutzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingezogen und am Unterrichtsende, d.h. um 14:45 Uhr, an die Schülerin oder den Schüler zurückgegeben (s. § 82 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz). Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verfügung muss ein Elternteil das Handy abholen.
(6) An der Georg-Büchner-Schule gilt ein generelles Verbot von Ton- und Bildaufnahmen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
7. Maßnahmen bei Verstößen
(1) Es liegt im Interesse aller, dass diese Schulordnung, die von allen Beteiligten in der Schule beschlossen wurde, eingehalten wird.
(2) Bei Verstößen müssen Maßnahmen eingeleitet werden, die für die Betroffenen Anstoß zum Überdenken ihres eigenen Verhaltens geben. Sie sollen aber auch gleichzeitig eine Hilfe für die künftige Einhaltung der gemeinsam vereinbarten Regeln sein.
(3) Diese Maßnahmen sind zunächst pädagogische Maßnahmen, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen erfolgen Ordnungsmaßnahmen.
Schulstrafen sind vermeidbar, wenn alle unsere Grundsätze beachtet werden!
8. Geltung
Diese Schulordnung wurde beraten und verabschiedet von:
- der Schülervertretung (SV)
- der Gesamtkonferenz der Lehrer
- dem Schulelternbeirat
und beschlossen von der Schulkonferenz am 16.09.2015
Diese Schulordnung wird gültig am 01.10.2015 und ist bindend für alle Schüler, Lehrkräfte, an der Schule tätigen Kreisangestellten sowie in der Schule tätigen Mitarbeiter.